Grundlagen EÜR Kleinunternehmen

 EÜR   -  für Kleinunternehmer

 Wer ist überhaupt Kleinunternehmer?

    Grundsätzlich ist nur der Kleinunternehmer, der die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragt hat:
    In diesem Fall verzichtet das Finanzamt auf die Erhebung der Umsatzsteuer 
    Als Kleinunternehmer wird also keine Umsatzsteuer auf Ihren Ausgangs-Rechnungen berechnet
    Dies muss als Kleinunternehmer zwingend auf der Ausgangs-Rechnung angegeben werden,
    wie z.B.:     “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“

 Wer darf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG beantragen?

  • im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz nicht höher als 22.000 Euro gewesen sein - bis 2019 = 17.500 Euro
  • im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen
    In diesem Fall kann man die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG beantragen
    Überschreitet man die oben angegebene Grenze, wird die Kleinunternehmer-Regelung allerdings hinfällig 
    Dies gilt für Gewerbetreibende ebenso wie für Freiberufler und unabhängig von der Rechtsform 

 Ermittlung des Gewinns bei KleinunternehmeR

   Dies kann auf einfachste Weise ermittelt werden:
   Man addiert einfach alle Einnahmen und zieht davon einfach alle Ausgaben ab 
   Mittlerweile gilt zur Buchführungspflicht im Kleingewerbe die standardisierte Einnahmen-Überschuss-Rechnung
   Von da an müssen verschiedene Kostenarten detailliert aufgeschlüsselt und je nach Kostenart summiert werden